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KAB-Stadtverband Werne |
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Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Deutschlands, entstanden 1849 aus dem ersten katholischen Arbeiterunterstützungsverein in
Regensburg, ist eine selbständige Vereinigung von
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Mit der Enzyklika "Rerum Novarum" von Papst Leo
XIII. begann die inzwischen 100jährige
Geschichte der modernen päpstlichen Sozialverkündigung. Sie hat die KAB geprägt, sie
wurde aber auch durch die KAB beeinflusst. Die KAB ist ein Verband mit religiöser, sozial-
und berufspolitischer Zielsetzung. Sie vertritt als katholische Laienorganisation Anliegen der
katholischen Soziallehre im gesellschaftlichen Bereich und in der Kirche. Aus ihrem Selbst-
verständnis, Kirche zu sein und in der Arbeiterbewegung zu wurzeln, ist KAB politische Be-
wegung, Selbsthilfebewegung, Bildungs- und Aktionsbewegung sowie internationale Bewegung.
Warum KAB?
Im
Bereich 'Soziales und Familie' engagieren wir uns, damit
Familie und Beruf, Arbeit und Ein-
kommen, Leben und Arbeit zusammen passen, damit die Arbeit dem Menschen dient. Wir treten
ein für eine menschenwürdige Gesellschaft in der Arbeitswelt. Wir machen uns stark für eine bes-
sere soziale Sicherung und für mehr Mitbestimmung im Betrieb.
Die KAB sieht in den gesetzlichen Sozialversicherungen mit dem solidarischen Ausgleich zwi-
schen älteren Menschen und jüngeren, Schwachen und Starken sowie den Kranken und Gesunden
eine Grundvoraussetzung für eine gerechte Gesellschaft. Sie gilt es nicht nur zu erhalten, sondern
weiter auszubauen.
"Ohne
Familie ist kein Staat zu machen" lautet das Motto
des Verbandes. Zielsetzung einer zu-
kunftsfähigen solidarischen Gesellschaft muss die gesicherte Lebensfähigkeit und Gestaltungs-
freiheit von Familie sein. Die Entscheidung zu Familie und Kindern muss mindestens dieselbe
Sicherheit und soziale Teilhabe gewährleisten wie die Option zu anderen Lebensentscheidungen.
Wenn es im Leben schwierig wird, sind Sie mit der KAB gut beraten: in arbeits- und sozialrecht-
lichen Fragen durch sachkundige Gesprächspartner, die Sie auch vor den zuständigen Gerichten
vertreten. Wir beraten Sie unbürokratisch - nicht nut in schweren Lebenslagen. Im Arbeitsrecht
vertreten wir bis zur ersten Instanz, in der etwa 90% aller Rechtsstreitigkeiten erledigt werden, in
Fällen des Sozialrechts bis zum Bundessozialgericht (Streitigkeiten aus der Renten-, Pflege-,
Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht). Die
Rechtsberatung findet in den Rechtsschutzsekretariaten der KAB statt. Beratung und Vertretung
nehmen ausgebildete Rechtssekretäre wahr; sie ist für KAB-Mitglieder kostenlos.