KAB-Stadtverband
Werne


Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)

Deutschlands, entstanden 1849 aus dem ersten katholischen Arbeiterunterstützungsverein in 

Regensburg, ist eine selbständige Vereinigung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Mit der Enzyklika "Rerum Novarum" von Papst Leo XIII. begann die inzwischen 100jährige 

Geschichte der modernen päpstlichen Sozialverkündigung. Sie hat die KAB geprägt, sie 

wurde aber auch durch die KAB beeinflusst. Die KAB ist ein Verband mit religiöser, sozial- 

und berufspolitischer Zielsetzung. Sie vertritt als katholische Laienorganisation Anliegen der 

katholischen Soziallehre im gesellschaftlichen Bereich und in der Kirche. Aus ihrem Selbst-

verständnis, Kirche zu sein und in der Arbeiterbewegung zu wurzeln, ist KAB politische Be-

wegung, Selbsthilfebewegung, Bildungs- und Aktionsbewegung sowie internationale Bewegung.

 

Warum KAB?
Im Bereich 'Soziales und Familie' engagieren wir uns, damit Familie und Beruf, Arbeit und Ein-

kommen, Leben und Arbeit zusammen passen, damit die Arbeit dem Menschen dient. Wir treten 

ein für eine menschenwürdige Gesellschaft in der Arbeitswelt. Wir machen uns stark für eine bes-

sere soziale Sicherung und für mehr Mitbestimmung im Betrieb. 

Die KAB sieht in den gesetzlichen Sozialversicherungen mit dem solidarischen Ausgleich zwi-

schen älteren Menschen und jüngeren, Schwachen und Starken sowie den Kranken und Gesunden 

eine Grundvoraussetzung für eine gerechte Gesellschaft. Sie gilt es nicht nur zu erhalten, sondern 

weiter auszubauen.
"Ohne Familie ist kein Staat zu machen" lautet das Motto des Verbandes. Zielsetzung einer zu-

kunftsfähigen solidarischen Gesellschaft muss die gesicherte Lebensfähigkeit und Gestaltungs-

freiheit von Familie sein. Die Entscheidung zu Familie und Kindern muss mindestens dieselbe 

Sicherheit und soziale Teilhabe gewährleisten wie die Option zu anderen Lebensentscheidungen.

Rechtsschutz und -beratung

Wenn es im Leben schwierig wird, sind Sie mit der KAB gut beraten: in arbeits- und sozialrecht-

lichen Fragen durch sachkundige Gesprächspartner, die Sie auch vor den zuständigen Gerichten 

vertreten. Wir beraten Sie unbürokratisch - nicht nut in schweren Lebenslagen. Im Arbeitsrecht 

vertreten wir bis zur ersten Instanz, in der etwa 90% aller Rechtsstreitigkeiten erledigt werden, in 

Fällen des Sozialrechts bis zum Bundessozialgericht (Streitigkeiten aus der Renten-, Pflege-, 

Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, Fragen aus dem Schwerbehindertenrecht). Die 

Rechtsberatung findet in den Rechtsschutzsekretariaten der KAB statt. Beratung und Vertretung 

nehmen ausgebildete Rechtssekretäre wahr; sie ist für KAB-Mitglieder kostenlos.

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