KAB-Stadtverband
Werne


Information zum Thema Rechtschutz als KAB – Mitglied

 Liebe Frauen und Männer der KAB,

immer wieder hören wir von Mitgliedern, dass sie Probleme mit den Krankenkassen sowie

der Pflegeversicherung haben.

Sie als KAB – Mitglied haben das Recht unsere ausgebildeten KAB – Rechtsschutzsekre-

täre für Beratungs- und Vertretungsleistungen kostenlos in Anspruch zu nehmen.

 

Hier ein Auszug aus dem KAB Berufverband:

Bei den Arbeits- und Sozialgerichten in Deutschland gehen täglich 2000 Klagen ein.

Besonders in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nehmen die gerichtlichen Klärungen zu.

Dann ist rechtliche Unterstützung und Hilfe gefordert, damit jeder „zu seinem Recht“ kommt.

Der Rechtsschutz der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung auf dem Gebiet
· des Arbeitsrechts und
· des Sozialrechts
bietet für ihre Mitglieder sachkundige Beratung und Prozessvertretung.

Arbeitsrecht

Probleme am Arbeitsplatz möchte man vertrauensvoll mit kompetenten Fachleuten besprechen.

Ganz gleich mit welchem Anliegen Sie zu uns kommen, ob Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis,

Urlaub oder Weihnachtsgeld – Sie können mit der KAB rechnen. Auch wenn es zum Rechts-

streit kommt.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz auf dem

Gebiet des Arbeitsrechts.
Die Mitglieder können von ausgebildeten Rechtsschutzsekretären vor dem Arbeitsgericht (erste

Instanz) vertreten werden.

 

Sozialrecht

Für einen gelungenen Einstieg in den wohlverdienten Ruhestand ist es wichtig, seine Rechte zu

kennen, die notwendigen Anträge zu stellen und die für die individuelle Lebenssituation beste

Lösung zu finden.
Wir beraten Sie gerne bei der Rentenantragsstellung!
Sollte eine sozialgerichtliche Entscheidung notwendig werden, vertreten wir Sie bis zum Bundes-

sozialgericht.

Nicht nur bei der Rente sind wir für Sie da. Die KAB bietet Sozialrechtsschutz auch in Fragen der

Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Darüber hinaus stehen wir auch bei Fragen zum

Kindergeld zu Ihrer Verfügung.

Die 3 Bausteine der KAB-Rechtsberatung:
a) Rechtsberatung...
    ist das Erteilen einer mündlichen oder schriftlichen Auskunft einschließlich von Vorschlägen

   über das weitere Vorgehen.
b) Rechtshilfe...
    ist die mündliche oder schriftliche Verhandlung mit Behörden, insbesondere Sozialversicherungs-

   trägern und Arbeitgebern.
c) Rechtsvertretung...
    ist die Einleitung von Widersprüchen und Durchführung gerichtlicher Verfahren vor den Arbeits-

   und den Sozialgerichten
--------------------------------------------------------------------------------
Unsere Mitarbeiter dürfen aus rechtlichen Gründen nur Mitglieder beraten!

--------------------------------------------------------------------------------

Sollten Sie einmal eine Beratung brauchen, so wenden Sie sich an unseren Rechtssekretär

Johannes Schulte, Bahnhofstr. 36 – 48249 Dülmen, Tel.: 02594/894200

Seitenanfang
zurück