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KAB-Stadtverband Werne |
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Information
zum Thema Rechtschutz als KAB – Mitglied
Liebe
Frauen und Männer der KAB,
immer
wieder hören wir von Mitgliedern, dass sie Probleme mit den Krankenkassen sowie
der
Pflegeversicherung haben.
Sie als KAB – Mitglied haben das Recht unsere ausgebildeten KAB – Rechtsschutzsekre-
täre
für Beratungs- und Vertretungsleistungen kostenlos
in Anspruch zu nehmen.
Hier
ein Auszug aus dem KAB Berufverband:
Bei den Arbeits- und Sozialgerichten in Deutschland gehen täglich 2000 Klagen ein.
Besonders in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten nehmen die gerichtlichen Klärungen zu.
Dann
ist rechtliche Unterstützung und Hilfe gefordert, damit jeder „zu seinem
Recht“ kommt.
Der Rechtsschutz der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung auf dem Gebiet
· des Arbeitsrechts und
· des Sozialrechts
bietet für ihre Mitglieder sachkundige Beratung und Prozessvertretung.
Arbeitsrecht
Probleme am Arbeitsplatz möchte man vertrauensvoll mit kompetenten Fachleuten besprechen.
Ganz gleich mit welchem Anliegen Sie zu uns kommen, ob Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis,
Urlaub oder Weihnachtsgeld – Sie können mit der KAB rechnen. Auch wenn es zum Rechts-
streit
kommt.
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) gewährt ihren Mitgliedern
Rechtsschutz auf dem
Gebiet
des Arbeitsrechts.
Die Mitglieder können von ausgebildeten Rechtsschutzsekretären vor dem
Arbeitsgericht (erste
Instanz) vertreten werden.
Sozialrecht
Für einen gelungenen Einstieg in den wohlverdienten Ruhestand ist es wichtig, seine Rechte zu
kennen, die notwendigen Anträge zu stellen und die für die individuelle Lebenssituation beste
Lösung zu finden.
Wir beraten Sie gerne bei der Rentenantragsstellung!
Sollte eine sozialgerichtliche Entscheidung notwendig werden, vertreten wir Sie
bis zum Bundes-
sozialgericht.
Nicht nur bei der Rente sind wir für Sie da. Die KAB bietet Sozialrechtsschutz
auch in Fragen der
Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Darüber hinaus stehen wir auch bei Fragen zum
Kindergeld zu Ihrer Verfügung.
Die 3 Bausteine der KAB-Rechtsberatung:
a) Rechtsberatung...
ist das Erteilen einer mündlichen oder schriftlichen
Auskunft einschließlich von Vorschlägen
über das weitere Vorgehen.
b) Rechtshilfe...
ist die mündliche oder schriftliche Verhandlung mit Behörden,
insbesondere Sozialversicherungs-
trägern und Arbeitgebern.
c) Rechtsvertretung...
ist die Einleitung von Widersprüchen und Durchführung
gerichtlicher Verfahren vor den Arbeits-
und den Sozialgerichten
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Unsere Mitarbeiter dürfen aus rechtlichen Gründen nur Mitglieder beraten!
Sollten
Sie einmal eine Beratung brauchen, so wenden Sie sich an unseren Rechtssekretär
Johannes
Schulte, Bahnhofstr. 36 – 48249 Dülmen, Tel.: 02594/894200